Auf der diesjährigen Praxismesse der Technischen Hochschule Köln präsentierten sich 96 Arbeitgeber der Region aus den Bereichen Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik. Das Ziel der Arbeitgeber, unter anderem aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Suchtberatung oder von Frauenhäusern: Studierende für Pflichtpraktika in ihren Einrichtungen zu gewinnen.
Die Studierendeninitiative TV Prakt Köln, unterstützt durch ver.di, hat diese Gelegenheit genutzt, um alle anwesenden Arbeitgeber zur Vergütung im Praxissemester zu befragen: 30 Träger sahen sich nicht in der Lage, eine genaue Angabe zur Vergütung zu machen. 24 Träger bieten keine Vergütung im Monat an. 42 Arbeitergeber bieten grundsätzlich eine Vergütung an: Die durchschnittliche Vergütung dieser zahlungsbereiten Träger liegt bei rund 307 Euro. Nur vier Träger bezahlen über 500 Euro, drei davon in Höhe der Minijobgrenze von aktuell 538 Euro im Monat.
Städte wie Dortmund zeigen den Weg
„Wir fordern als ver.di grundsätzlich eine Vergütung in längeren Pflichtpraktika. Leider gehen selbst öffentliche Arbeitgeber hier nur zögerlich voran. So hat die Stadt Dortmund den Rahmen einer Arbeitgeberrichtlinie mit 650 Euro für Pflichtpraktika in der Sozialen Arbeit inzwischen zwar ausgeschöpft, die Stadt Köln bleibt mit rund 320 Euro pro Monat für entsprechende Pflichtpraktika aber unter ihren Möglichkeiten“, so Tjark Sauer, Geschäftsführer der Gewerkschaft ver.di in Köln. Eine entsprechende attraktive Vergütung von Pflichtpraktika hätte Vorteile für Studierende und Arbeitgeber. Arbeitgeber könnten attraktiver für Fachkräfte von morgen werden und Studierende könnten ihren Lebensunterhalt damit zumindest teilweise bestreiten, so Sauer weiter.
Mehrfachbelastung der Studierenden
Christian Rettig, Student und aktiv bei TV Prakt, ergänzt: „Der Studierendenreport des DGB NRW zeigt, dass 72 Prozent aller Studierenden in NRW neben dem Studium arbeiten. Wie soll dies neben einem Vollzeitpraktikum möglich sein? Studierende sind somit vielfach einer Mehrfachbelastung ausgesetzt, was den Lerneffekt umso mehr einschränkt.“
Forderungen
ver.di und die Studierendeninitiative TV Prakt Köln erwarten von der Stadt Köln, den Rahmen der Arbeitgeberrichtlinie auszuschöpfen und entsprechende Praktika künftig mit mindestens 650 Euro zu vergüten. Mittelfristig müssen freie Träger gleichermaßen eine auskömmliche Vergütung für Pflichtpraktika zahlen. Dafür müssen öffentliche und freie Träger durch entsprechende Refinanzierungsmodelle in die Lage versetzt werden, ihre Praktikant*innen fair zu entlohnen.
Gewerkschaftssekretär