Existenzen sichern!

Nothilfe-Fonds für Solo-Selbstständige

27.04.2020

Die ver.di-Selbstständigen fordern eine echte unbürokratische finanzielle Hilfe für Solo-Selbstständige in NRW. Die muss auch den Einkommensausfall bei Solo-Selbstständigen berücksichtigen.

Die Erwerbsformen und Einkommen Solo-Selbstständiger sind äußerst vielfältig und unterschiedlich. Eine Soforthilfe, die nur bei Unternehmen mit laufenden Betriebskosten greift, passt nicht für die rund 350.000 Solo-Selbstständigen in NRW.

Die ver.di-Selbstständigen in NRW fordern deshalb einen Nothilfe-Fonds, bei dem Solo-Selbstständigen schnell und unbürokratisch entsprechend ihres Bedarfs Hilfsgelder beantragen können.

  • Mindestens soll das durchschnittliche Einkommen des letzten Jahres zu 80 Prozent erhalten werden.
  • Die Zuschüsse werden je nach Bedarf gezahlt, mindestens solange, bis die Auswirkungen der Krise in der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung bis zu 70 Prozent zurückgegangen sind.
  • Die bisherige Soforthilfe des Bundes und in NRW läuft für viele Solo-Selbstständige ins Leere, weil damit nur Betriebskosten gedeckt werden dürfen.
  • Viele Solo-Selbstständige zahlen keine Pacht oder Miete für die Betriebsstätte, weil sie zu Hause oder beim Auftraggeber arbeiten.
  • Ihre Betriebsmittel sind ihre Kreativität, Wissen, Recherche und Bildung.
  • Ihnen bleibt beim Wegfall von Einkommen derzeit nur der Antrag auf Grundsicherung.
  •  Ergattern sie kleine Aufträge, werden diese weitgehend von der Grundsicherung abgezogen.
  • Leben sie in Partnerschaft, wird die Bedarfsgemeinschaft geprüft und angerechnet.
  • Haben sie keine dauerhafte Niederlassungserlaubnis, kann der Bezug von Grundsicherung die Aufenthaltsgenehmigung gefährden.
  • Unter diesen Umständen ist es vielen Solo-Selbstständigen nicht möglich, ihre Existenz über die Corona-Krise hinaus zu sichern.

 "Hier herrscht echte Not!", sagte Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender, der Presse am 17. April 2020.

Deshalb fordern wir einen Nothilfe-Fonds für Solo-Selbstständige!