Selbstständige

Arbeiten bei der Stadt Köln: selbstständig - arbeitnehmerähnlich - angestellt

06.12.2024

Nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil, mit dem 2022 festgestellt wurde, dass Musikschullehrende nicht einfach als selbstständig eingestuft werden können, sind tatsächlich in Köln alle bislang freien Lehrkräfte an der Rheinischen Musikschule zum 1. August 2024 festangestellt worden. Welche Folgen hat das Urteil? Was bedeutet das zum Beispiel für die VHS-Dozierenden?

In der Info-Veranstaltung am 11. Dezember von 18 bis 20 Uhr im CoSoliLab in der ver.di-Geschäftsstelle wird zunächst darüber informiert, was eigentlich die drei Erwerbsformen selbstständig, arbeitnehmerähnlich und angestellt bedeuten. Was sind die großen Unterschiede? Für wen ist der Personalrat zuständig und wie, blickt er auf das Herrenberg-Urteil?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den aktuellen Stand zum Urteil im Juli 2024 zusammengefasst und schreibt: "Im Rahmen der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit vom 4. Mai 2023 haben diese aufgrund der Musikschullehrer-II-Entscheidung ihre Beurteilungsmaßstäbe für Lehrer/Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen Bildungseinrichtungen an die Rechtsprechung angepasst. Diese stellen nun allein auf die objektiven Umstände ab, die Annahme einer selbstständigen Beschäftigung ist daher nur noch möglich, wenn diese auch tatsächlich vorliegt."

Die Veranstaltung wird gemeinsam organisiert von den ver.di-Selbstständigen, dem HDS NRW, Kathrin Andreev, Gewerschaftssekretärin im Fachbereich B im ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen und Eva-Maria Zimmermann, GEW-Stadtverband Köln. 

Eingeladen sind alle Solo-Selbstständigen, die für die VHS in Köln arbeiten.

  • Wann: 11.12.24
  • Beginn: 18 Uhr
  • Wo: CoSoliLab, ver.di-Geschäftsstelle, Hans-Böckler-Platz 9