Elektronische Zeiterfassung
Die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems ist lange überfällig -nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte. Die Erfassung von Arbeitszeiten mittels Stechkarten oder Excel-Arbeitsblättern genügt längst nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Spätestens seit den Ermittlungen nach der Berichterstattung über die Missstände in unserem Betrieb in der Fernsehsendung „Report Mainz“ vom 05.Mai 2020 fordert die zuständige Aufsichtsbehörde die Einführung. Aktuell gibt es einen Gesetzentwurf, der vorsieht, die Einführung vorzuschreiben. In ganz Deutschland außerhalb von CGN werden die Arbeitszeiten seit 2018 mit dem „Working Time Management System“ (WTMS) erfasst. Der Arbeitgeber steht unter erheblichem Handlungsdruck.
Betriebsrat und Arbeitgeber müssen sich also auf jeden Fall mit dem Thema befassen. Es gilt viele strittige Fragen zu klären: Wo beginnt die Arbeitszeit, wo endet sie? Was ist mit Zigarettenpausen? Was ist mit Umziehzeiten? Duschen nach der Arbeit? Möglicherweise muss auch die Personaleinsatzplanung (PEP) modernisiert und angepasst werden. Insgesamt eine große Herausforderung, die viel Fachwissen, Energie und Durchhaltevermögen erfordert. ver.di-Kandidat:innen werden eure Interessen klar im Blick haben.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Diese Themenbereiche sind so groß, dass wir hier nur stichpunktartig auflisten können, um was es geht:
Wetter- und Warnschutzkleidung, Schuhwerk, Gehörschutz und sonstige Arbeitsschutzausrüstung: Beteiligung des Betriebsrats bei der Beschaffung (Auswahl) und Zurverfügungstellung der Schutzausrüstung. Umkleideräume, Trockenräume, Spinde, Menge der Schutzausrüstung (genug zum Wechseln, Schuhe für Sommer und Winter, etc.) Vereinfachung des Ablaufs zur Beschaffung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Mitbestimmungsrechte wahrnehmen, Pflichtstunden einfordern (Ärzte fest einstellen?), Vorsorgeuntersuchungen in ausreichendem Umfang anbieten.
Gefährdungsbeurteilungen: Mitbestimmung beim Verfahren durchsetzen, endlich mal richtige Gefährdungsbeurteilungen machen, Verfahren zum regelmäßigen Update installieren Erneuerung der defekten Büroausstattung, insbesondere Stühle, Bildschirme, Schreibtischcontainer. Verbesserung des Standards bei Mäusen und Tastaturen mit Hilfe korrekter Gefährdungsbeurteilungen. Auflösung unzumutbarer Bürosituationen, z. B. Freight Office Fracht Nord.
Die psychologische Belastung ist für uns ebenfalls ein wichtiges Thema. Das Krankheitsbild „Burnout“ ist in dieser Republik kein seltenes. Wenn das Arbeitsumfeld stimmt und die Arbeit Spaß macht, hat dies positive Auswirkungen auf den Körper.
Wofür wir als ver.di-Liste stehen:
Die ver.di-Kandidat:innen treten zur Betriebsratswahl 2024 bei UPS CGN, Spich an. Dafür haben sie das nachfolgende inhaltliche Programm entwickelt. Bis 2026 werden wir bereits an den ersten Umsetzungen dieses Programms arbeiten. In 2026 findet - per Gesetz - die nächste ordentliche Betriebsratswahl statt. Deshalb planen wir schon heute bis ins Jahr 2030.
Die ver.di-Kandidat:innen zur Betriebsratswahl stehen für eine neue Zeit und neue Wege der Betriebsratsarbeit bei UPS CGN, Spich. Auf unserer Liste vereinen sich 74 Kolleg:innen, die für eine starke Interessensvertretung aller Beschäftigten einstehen.
Die vorgezogene Neuwahl des Betriebsrats wurde notwendig, da der alte Betriebsrat am 12. März 2024 mehrheitlich zurückgetreten ist. Seitdem haben wir auf das Tätigwerden des Wahlvorstandes gepocht. Ungeachtet dessen urteilte bereits das Landesarbeitsgericht Köln am 01. Dezember2023, dass die zurückliegende Betriebsratswahl ungültig gewesen sei. Der Vorsitzende Richter hob heraus, dass bei der Betriebsratswahl das oberste Privileg sei seine Stimme persönlich abzugeben; auf einem Blatt Papier, zum Kreuzchen machen und zum Einwurf in die Wahlurne. Bei der letzten Wahl entschied der Wahlvorstand, in Spich keine Wahlurne aufzustellen. Diese Entscheidung des Wahlvorstandes hat gegen das Gesetz, gegen die Wahlordnung, verstoßen. Vorrang hat immer die Urnenwahl.
Der zu wählende Betriebsrat wird 25 Mitglieder haben. Der Gesetzgeber verlangt, dass möglichst Beschäftigte aus allen Abteilungen und allen Ebenen im Betriebsrat vertreten sind, um ihr Wissen und ihre Erfahrungen einzubringen. Die Meinungsbildung muss im Betriebsrat, also mit allen Betriebsratsmitgliedern zusammen, stattfinden. Die Betriebsratsmitglieder müssen sich, wenn nicht gerade eine Pandemie Ausnahmen erfordert, persönlich zu Betriebsratssitzungen treffen, um sich in der bestmöglichen Art austauschen zu können. Sie müssen genügend Zeit haben, um jede Meinung, jedes Wissen, jede Stellungnahme einbringen zu können. Betriebsratsarbeit ist Austausch, Diskussion, Meinungsfindung, ist gelebte Demokratie. Diese Arbeit ist anstrengend, aber nur diese Form der Arbeit führt zu guten Ergebnissen.
Von 1994 bis 2018 hat der Betriebsrat so gearbeitet. Es gab Ausschüsse, die das Gremium von den immer wiederkehrenden Standardaufgaben entlastet haben: Einen Personalausschuss für die Bearbeitung der personellen Maßnahmen, also Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen und Kündigungen. Einen Arbeitszeitausschuss für die Kontrolle und Genehmigung (oder eben nicht) der Einsatzpläne. Einen Beschwerdeausschuss für die Bearbeitung eurer Beschwerden. Der Betriebsrat hat sich jeden Montag zu einer Sitzung getroffen, die etwa drei Stunden dauerte. Alle Ausschüsse haben berichtet, was es Neues zu berichten gab. Der Betriebsrat hat alle Themen bearbeitet, die nicht zum Tagesgeschäft gehören. Das Gremium hat so in einer Amtszeit rund 200 Sitzungen gehabt, jeder Ausschuss mindestens genauso viele.
Seit Juni 2018 arbeitet der Betriebsrat anders: In seiner ersten (!) Sitzung am 06. Juni 2018 wurden alle (!) wichtigen Aufgaben auf den Betriebsausschuss übertragen. Der Betriebsausschuss hat eigentlich die laufenden Geschäfte des Betriebsrats zu führen, ihm können Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Die pauschale Übertragung aller Aufgaben widerspricht dem Gesetz, aber trotzdem wurde genau das beschlossen. Dadurch wurde die gesamte „Betriebsratsarbeit“ auf die sieben Mitglieder des Betriebsausschusses verlagert, die anderen 16 Betriebsratsmitglieder blieben meist außen vor. Der Betriebsrat als Gremium hatte in seiner Amtszeit bisher 33 Sitzungen, die im Schnitt etwa eine Stunde dauerten. Aber es ist noch dramatischer. Der Betriebsrat, welcher anwaltlich beraten wird, plante sogar in eine sogenannte „Betriebsratslose Zeit“ zu gehen. Dies bedeutet, dass der sich selbst aufgehoben hat. Seit dem 13. Juni 2024 ist der UPS Standort CGN, Spich Mitbestimmungsfrei. Dies ist nicht nur skandalös, sondern auch ein traumhafter Zustand für die Arbeitgeberseite, denn die kann machen, was sie will. Demokratie? Fehlanzeige.
Diese Entwicklung ist kein Zufall. Nach Informationen aus dem Gesamtbetriebsrat wurde dieses Verfahren bei allen Betriebsräten, bei denen arbeitgebernahe Mitglieder die Mehrheit innehaben, angewendet. Wir können also davon ausgehen, dass es vom Arbeitgeber entwickelt und durchgesetzt wurde.
Das muss ein Ende haben. Der Betriebsrat muss sich wieder – wie vom Gesetz gefordert – als Gremium um seine Aufgaben kümmern. Und das wird nur passieren, wenn sich die Mehrheiten ändern. Ihr habt es in der Hand.
Die aktuellen Medienberichterstattungen im Rahmen der Arbeitskämpfe von Dezember 2023 bis März 2024 und nicht zuletzt der gewaltsame Sturm unserer ver.di-Mitgliederversammlung haben gezeigt, dass die Kandidat:innen der Listen [ehem. DIALOG und FRISCHER WIND] für etwas stehen, was ver.di grundsätzlich ablehnt. Diese Damen und Herren arbeiten nicht mit Argumenten sondern mit Drohungen und Gewalt. Sie arbeiten gegen starke Tarifverträge und es scheint so, dass sie die Mitbestimmung für ihren persönlichen Machterhalt missbrauchen. Ihr alle habt den letzten Betriebsrat erlebt und die meisten wissen, es geht definitiv anders und besser.
Am 08. August 2024 hat das Arbeitsgericht Köln geurteilt und der Klage von ver.di zu 100% Recht gegeben. ver.di hatte dem Wahlvorstand Untätigkeit vorgeworfen. Dies bedeutete auch, dass der Wahlvorstand nach einer Notfallfrist (diese endete am 16.09.2024 um 0:00 Uhr) durch ver.di Kolleg:innen ersetzt werden sollte. In der Nacht vom 16. September 2024 legte eine Partei Widerspruch (welche Partei, wissen wir zum jetzigen Zeitpuhnkt noch nicht) ein. Somit geht es nun im Einstweiligen Verfahren (Schnell-Verfahren) in die zweite und letzte Instanz, vor das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln.
Zeitgleich tritt nun der Wahlvorstand die „Flucht nach vorne an“ und leitet die eigentliche Betriebsratswahl ein. Das Wahlausschreiben ist seit dem 17.09.2024 ausgehangen. Wir erwarten in der Sache nun einen zügigen Gerichtstermin vor dem LAG Köln. Falls wir hier erneut gewinnen sollten, stellen wir unmittelbar den Wahlvorstand mit ver.di-Leuten und "erben" alles was der jetzige Wahlvorstand bewegt und entschieden hat.
Die ver.di Kandidat:innen stehen für Respekt, Beteiligung und gute Arbeits- und Lebensbedingungen. Gute Betriebsratsarbeit bedeutet für uns, dass man für alle da ist. Die ver.di-Kandidat:innen sind ver.di-Mitglied und arbeiten mit der Gewerkschaft zusammen.