Einwöchiger Warnstreik bei der RRG

02.01.2018

Beschäftigte fordern Tarifbindung - Große Beteiligung beim Streikauftakt in Euskirchen

Mit einem sechstägigen Warnstreik setzen die Beschäftigten der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG) von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau ihre Bemühungen zur Rückkehr ihres Unternehmens in die Tarifbindung fort. Der Streik hat heute um 6 Uhr begonnen und wird bis Montag, 8. Januar, 6 Uhr, andauern. Zum Auftakt des Warnstreiks blieb am Dienstag die Mehrzahl der Arbeitsplätze in den sechs Redaktionen der RRG unbesetzt. Rund 100 Redakteurinnen und Redakteure sowie Redaktionssekretärinnen und -sekretäre waren von den Gewerkschaften ver.di und DJV zum Streik aufgerufen worden, nur 19 von ihnen erschienen zur Arbeit.

Mit dem inzwischen vierten Warnstreik innerhalb eines Jahres setzen sich die Beschäftigten für eine uneingeschränkte Anerkennung der für die Branche geltenden Tarifverträge ein. „Die Kolleginnen und Kollegen in der RRG fordern zurecht ein Ende der Mehrklassen-Gesellschaft bei der Bezahlung und bei anderen Arbeitsbedingungen“, sagt Stephan Otten, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Köln. „Und für faire Gehälter und faire Arbeitsbedingungen gibt es einen anerkannten Maßstab: Die in der Branche geltenden Flächentarifverträge.“ Zum Auftakt ihres Warnstreiks trafen sich die Beschäftigten zu einer Streikversammlung im Alten Casino in Euskirchen. Mit einem Demonstrationszug durch die Euskirchener Innenstadt machten die Streikenden auch ihre Leserinnen und Leser auf den Tarifkonflikt bei der RRG aufmerksam.

Am kommenden Mittwoch, 10. Januar, findet in Köln die nächste Runde der Tarifverhandlungen für die RRG statt. „Wir erwarten, dass die Geschäftsführung der RRG dann ihre Verweigerungshaltung aufgibt und den berechtigten Forderungen der Belegschaft nachkommt, die seit der RRG-Gründung 2014 bereits einen erheblichen Beitrag zur Kostenersparnis geleistet hat“, so Otten. „Darüber hinaus hat die Verhandlungskommission der beiden Gewerkschaften bereits nachgewiesen, dass auch bei sofortiger Anerkennung der Flächentarifverträge die Personalkosten in der RRG nicht steigen werden.“

 

 

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